Die Verpflichtung zur Räumung

Schneeräumung und Winterdienst durch Erdbau Muigg aus Neustift im Stubaital

Schneeräumung in Neustift im Stubaital

Öffentlich zugängliche Zufahrten, Wege und Parkplätze müssen geräumt und bei Gefahr von Glatteisbildung auch gestreut werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Falls es zu einem Unfall kommt, weil der Schnee nicht entfernt wurde, haftet dafür der Eigentümer – was sehr ins Geld gehen kann. Damit verglichen kostet es Sie wesentlich weniger, wenn Sie die Aufgabe des Schneeräumens an mich übergeben. In dem Fall liegt die Haftung auch bei mir.

 

Einsatzbereit im Winter

Da im Winter keine Baustellen eröffnet werden und Grabungsarbeiten höchstens im Zusammenhang mit Wasserrohren erforderlich sind, kann ich mich um die Entfernung des Schnees kümmern. Dafür behalte ich die Wetterlage und die Prognose ständig im Auge, um bei nächtlichem Schneefall früh genug zu beginnen, damit in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum alle Wege frei und rutschfest gestreut sind und Sie sich keine Gedanken mehr darüber machen müssen.

 

Schneeräumung und Streuung durch Erdbau Muigg aus Neustift im Stubaital